Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der neuen Ausgabe unserer Mittelstandsdepesche bieten wir Ihnen folgende Texte zur freien Verwertung an:

1.) Aktuelles zu haushaltsnahen Dienstleistungen

— ein Artikel von Herrn Steuerberater Klaus A. Schleweit, Heidenheim  Aktuelles zu haushaltsnahen Dienstleistungen

2.) Arbeitsgericht Berlin gegen Bundesarbeitsgericht: Urlaubsanspruch erlischt nicht mit Tod des Arbeitnehmers

— ein Artikel von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Arnd Lackner, Saarbrücken Arbeitsgericht Berlin gegen Bundesarbeitsgericht

3.) BGH verbietet Etikettierung eines namhaften Teehandelsunternehmens

— ein Artikel von Rechtsanwältin Carolin Bastian, Saarbrücken  BGH verbietet Etikettierung eines namhaften Teehandelsunternehmens

4.) Dick und Leistungsfähig

— ein Artikel von Rechtsanwalt Stefan Engelhardt, Hamburg Dick und Leistungsfähig

5.) Hausbesuche eines Arztes auf dem Weg zwischen Wohnung und Praxis

–ein Artikel von Rechtsanwalt Manfred Wagner, Saarbrücken Fahrten Wo-Arb bei Ärzten

6.) Hoffnung für den Schokoladenbären: goldener Bär verletzt nicht Wortmarke „Goldbär“ (Ähnlichkeit zwischen einer Wortmarke und einer dreidimensionalen Produktgestaltung)

— ein Artikel von Rechtsanwalt Thorsten Dohmen LL.M., Saarbrücken Hoffnung für den Schokoladenbären

7.)  Manchmal unwirksam: Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot eines Handelsvertreters

— in Artikel von Rechtsanwalt Alexander Rilling, Stuttgart Neues zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot eines Handelsvertreters

8.) Sexistisch

— ein Artikel von Rechtsanwalt Stefan Engelhardt, Hamburg Sexistisch

9.) Aktuelle Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten

— hierbei handelt es sich um Leitsätze von aktuellen Urteilen, die von der Schriftleitung zusammengestellt wurden. Urteile

Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen.

Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.

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