Richtlinien der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. 

Aus­ge­hend von dem Bewusst­sein, dass in der Bevöl­ke­rung eine gestie­gene Nach­frage nach spe­zia­li­sier­ter Bera­tung besteht und die Rat­su­chen­den heut­zu­tage ver­mehrt davon aus­ge­hen, dass man bestimmte oder beson­dere Qua­li­fi­zie­run­gen eines Bera­ters auch nach außen hin erken­nen kann, hat der Vor­stand der DASV Deut­sche Anwalts– und Steu­er­be­ra­ter­ver­ei­ni­gung für die mit­tel­stän­di­sche Wirt­schaft e. V. beschlos­sen, Rechtsanwälten/ –innen und / oder Steuerberatern/ –innen die Mög­lich­keit zu gewäh­ren, nach Vor­lie­gen bestimm­ter beson­de­rer theo­re­ti­scher und prak­ti­scher Kennt­nisse fol­gende Titel erwerben

  •  Zertifizierte/r Berater/ -in Arbeitsrecht für mittelständische Unternehmen (DASV e. V.)
    – nur für RAe –
  • Zertifizierte/r Berater/ -in Steuerrecht für mittelständische Unternehmen (DASV e. V.)
    – für RAe und/oder StB-
  • Zertifizierte/r Berater/ -in Wirtschaftsrecht für mittelständische Unternehmen (DASV e.V.)
    – nur für RAe –
  • Zertifizierte/r Verteidiger/ -in im Steuerstrafrecht (DASV e. V.)
    – nur für RAe –
  • Zertifizierte/r Berater/ -in für Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (DASV e. V.)
    – nur für RAe, die nicht auch gleichzeitig StB sind –
  • Zertifizierter Berater/ -in für steuerliche Nachfolgeplanung (DASV e. V.)
    – für RAe und/oder StB –
  • Zertifizierter Berater/ -in für steueroptimierte Testamentsgestaltung (DASV e. V.)
    – für RAe und/oder StB –

Die Ver­lei­hung der Titel setzt einen ent­spre­chen­den Antrag und das Vor­lie­gen beson­de­rer theo­re­ti­scher und prak­ti­scher Erfah­run­gen auf den vor­ge­nann­ten Gebie­ten vor­aus, die den nach­fol­gen­den Richt­li­nien ent­nom­men wer­den können:

DASV Zertifizierungsrichtlinien 1.03.2019

Antrag auf Zertifizierung