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Lehman – Pleite in den USA: Anwaltssozietät Harris & Moure bildet Gläubigergruppe zur Anmeldung von Insolvenzansprüchen ( 11/2008 )

( Brühl) Am 15. September 2008 hat die „Lehmann Brothers Holding Inc“. mit Sitz in New York Gläubigerschutz nach Kapitel 11 des US-amerikanischen Insolvenzrechts (Chapter 11 des Bancruptcy Act) angemeldet.  Vier Tage später, am 19. September 2008 wurde für die „Lehman Brothers Inc.“ in New York, einer 100%igen Tochtergesellschaft von Lehman Brothers Holding Inc., die Liquidation des Unternehmens angeordnet.

Am gleichen Tag, so die deutschstämmige Rechtsanwältin Nadja Vietz von Harris & Moure in Seattle/USA,  Mitglied der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Brühl, hat  ein US-amerikanisches Insolvenzgericht die Veräußerung  von Vermögensgegenständen der Lehman Brothers Inc. an Barclays Capital gestattet. Eine englische Tochtergesellschaft, die „Lehman Brothers International (Europe)“ mit Sitz in London hat Insolvenz angemeldet und steht seitdem unter Zwangsverwaltung.  Ferner wurde einer niederländischen Tochtergesellschaft, der „Lehman Brothers Treasury Co. B. V.“ vorläufiger Zahlungsschutz vom zuständigen Gericht in Amsterdam gewährt. Sowohl die Lehman Brothers Holding Inc. als auch die Lehman Brothers Treasury Co. B.V. sind Emittenten von auch in Deutschland angebotenen Wertpapieren und Zertifikaten.

Hinsichtlich der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des oben dargestellten Sachverhaltes auf die Gläubigerrechte aus Wertpapieren oder Lehman Brothers Zertifikaten, die von einer der Gesellschaften emittiert worden sind, ist laut Vietz zu unterscheiden, welche der Gesellschaften Emittentin ist. Diese Information sei häufig nicht offensichtlich, manchmal finden sich in den Werbeprospekten oder ausgehändigten Dokumenten Ihrer Bank Hinweise hierzu.

- Ansprüche aus Zertifikaten, die von dem Mutterkonzern, der Lehman-Brothers Holding Inc. emittiert wurden, sind in New York anzumelden.

- Ansprüche aus Zertifikaten, die von der Lehman-Brothers Treasury Co. B.V. emittiert wurden, sind im Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht in Amsterdam anzumelden. Bei diesen Zertifikaten kommen aber zusätzliche Ansprüche in den amerikanischen Insolvenzverfahren in Betracht, wenn der Mutterkonzern als Garant haftete.

Hier kommt es im Einzelnen auf die Anleihebedingungen an.

1. Wertpapiere emittiert von Lehman Brothers Holding Inc. (New York) – Insolvenzverfahren in den USA

Das “Chapter-11-Verfahren” der Lehman Brothers Holdings Inc. läuft vor dem Insolvenzgericht Südliches New York.   Nachträglich haben des Weiteren 16 Lehman Brothers-Gesellschaften “Chapter-11“-Insolvenzanträge gestellt. 

Alle Insolvenzverfahren dieser Gruppe wurden dem Richter James M. Peck zugewiesen und werden unter dem Az. 08-13555 geführt.   Das US-amerikanische „Chapter-11-Verfahren“ ist auf den Erhalt und die Fortführung des Unternehmens ausgerichtet.  Informationen über den Ablauf des Verfahrens können unter http://www.nysb.uscourts.gov eingesehen werden. Über genaue Quoten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft gegeben werden.

Es wurde noch keine Frist für die Anmeldung von Ansprüchen erlassen.  Eine schnellstmögliche Anmeldung hilft Ihnen jedoch, Ihren Anspruch zu wahren.  Sobald eine Frist bestimmt wird, müssen Ansprüche innerhalb derselben angemeldet werden.  Ansprüche, die nicht vor Fristablauf angemeldet werden, sind von der Verteilung der Liquidationsmasse ausgeschlossen.

2. Wertpapiere emittiert von Lehman Brothers Inc. (New York) – SIPA-Verfahren in den USA

Am 2. Oktober 2008 hat das Insolvenzgericht dem Antrag der amerikanischen SIPC stattgegeben und der Liquidierung der Lehman Brothers Inc. zugestimmt. Die SIPC ist die Securities Investors Protection Corporation, eine Entschädigungseinrichtung ähnlich der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB).  Dieses Liquidationsverfahren nach dem Security Investors Protection Act (SIPA) wird ebenfalls vor dem Insolvenzgericht Südliches New York geführt. Liquidator ist in diesem Verfahren James W. Giddens, das Aktenzeichen 08-AP-01420. Teilnehmen an diesem SIPA Liquidationsverfahren können alle Kunden der Lehman-Brothers Inc.   Auch wird es eine Anmeldefrist geben, die allerdings erst ab Veröffentlichung des Liquidationsbeschlusses laufen wird. Hiervon werden jedoch nur die Gläubiger benachrichtigt, die zum Eröffnungszeitpunkt bekannt waren.

3. Wertpapiere emittiert von Lehman Brothers Treasury Co. B.V. (Amsterdam) – Insolvenzverfahren in den Niederlanden

Am 8. Oktober 2008 wurde die Lehman Brothers Treasury Co. B.V. als insolvent erklärt. Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Schimmelpennink (http://www.houthoff.com/index.php?id=236&t=1).

4. Ansprüche gegen die beratenden Banken in Deutschland

Mögliche Ansprüche aus Prospektfehlerhaftung und Beraterhaftung können im Einzelfall bestehen.   Derartige Ansprüche müssen gegenüber der jeweiligen ausgebenden Bank geltend gemacht werden.

So mussten bei der Emission der Zertifikate nach dem Wertpapierprospektgesetz Prospekte erstellt werden, die die Anleger umfassend und richtig informierten und über alle Risiken aufklärten.  In einigen Fällen wurde auf die bestehenden Risiken jedoch nicht ausreichend hingewiesen bzw. wurden in Werbeprospekten Angaben zum Emittenten sogar verschleiert, um die Anleger zu täuschen. Es wurden nicht alle Provisionen und Kick-Back-Zahlungen erkennbar gemacht, was eine Haftung mit sich bringen kann. 

Ferner können Beratungsfehler der betreuenden Banken vorliegen.  Grundsätzlich wird nach der Rechtsprechung eine anleger- und anlagengerechte Beratung gefordert, wobei es hier mitunter erhebliche Defizite gab.  Ansprüche müssen in jedem einzelnen Fall geprüft werden und ein in Deutschland zugelassener Anwalt sollte konsultiert werden.

Harris & Moure stellt derzeit eine Gläubigergruppe zusammen, um diese kostengünstig und effizient in deren Forderungsanmeldung in der Insolvenz zu unterstützen und über neueste Entwicklungen regelmäßig zu informieren.  Zur Wahrung Ihrer Ansprüche und einer individuellen Prüfung derselben empfehlen wir Ihnen, sich mit Frau Rechtsanwältin und Attorney-at-Law Nadja Vietz (nadja@harrismoure.com) in Verbindung zu setzen.  Aktualisierte Informationen finden Sie unter http://www.harrismoure.com/nachrichten-lehman-pleit.html.


Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Nadja Vietz
Attorney-at-Law/Rechtsanwältin
Harris  & Moure pllc
Seattle/USA
Tel. direkt aus D.: 001 206 826-9391
Fax direkt aus D.:  001 206 224-5659
Email:
nadja@harrismoure.com


 

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Leasingtypische Ausgleichsansprüche sind nicht nur bei vorzeitiger Beendigung des Leasingverhältnisses, sondern auch bei ordentlicher Beendigung des Leasingverhältnisses nach Ablauf der vereinbarten Leasingdauer ohne Umsatzsteuer zu berechnen, weil ihnen eine steuerbare Leistung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) nicht gegenübersteht und der Leasinggeber deshalb Umsatzsteuer auf sie nicht zu entrichten hat (Fortführung BGH, Urteil vom 14.3.2007 - VIII ZR 68/06).

1 StR 426/10, Entscheidung vom 24.08.2010 (BGH Aktuell)

2 StR 330/10, Entscheidung vom 24.08.2010 (BGH Aktuell)

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