Pressemitteilungen
BGH verneint Recht zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei inhaltlichen Fehlern der Betriebskostenabrechnung ( 05 / 2012 )
Deutsche Bank haftet für Verletzung von Aufklärungspflichten bei Währungsoptionsgeschäften (Super Outright Sale) ( 05 / 2012 )
Landgericht Nürnberg-Fürth: Internetprovider muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen ( 05 / 2012 )
Bundesgerichtshof bejaht Kündigungsmöglichkeit zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters durch eine ihm "nahestehende" juristischen Person ( 05 / 2012 )
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Nachrichten & Urteile
UWG § 4 Nr. 11; RDG § 5 Abs. 1
Ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das Kunden bei der Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten berät, darf die rechtliche Beratung zur vorzeitigen Beendigung von Darlehensverträgen gemäß § 490 Abs. 2 BGB als Nebenleistung im Sinne...(dasv) Ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das Kunden bei der Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten berät, darf die rechtliche Beratung zur vorzeitigen Beendigung von Darlehensverträgen gemäß § 490 Abs. 2 BGB als Nebenleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 RDG nur durchführen, wenn der Sachverhalt einem anerkannten Kündigungstatbestand zuzuordnen ist.
Informationen:
- Veröffentlicht: 21.02.2012
- Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=59192&pos=7&anz=585
