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Nachrichten & Urteile

§ 3 BetrVG, § 727 ZPO

Ein durch einen Tarifvertrag gemäß § 3 BetrVG neu geschaffener Betriebsrat bedarf zur Zwangsvollstreckung aus Titeln der für die betroffenen betrieblichen Einheiten früher zuständigen Betriebsräte nicht einer weiteren vollstreckbaren...

(dasv)  Ein durch einen Tarifvertrag gemäß § 3 BetrVG neu geschaffener Betriebsrat bedarf zur Zwangsvollstreckung aus Titeln der für die betroffenen betrieblichen Einheiten früher zuständigen Betriebsräte nicht einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung im Sinne von § 727 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Falls er aufgrund einer Wahrung der betrieblichen Identität deren Funktionsnachfolger ist, kann er die Zwangsvollstreckung aus einer dem früheren Betriebsrat erteilten vollstreckbaren Ausfertigung betreiben. Andernfalls kommt eine Zwangsvollstreckung nicht mehr in Betracht, da ein Titel mit dem Verlust der Betriebsidentität erlischt.

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