Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der neuen Ausgabe unserer Mittelstandsdepesche bieten wir Ihnen folgende Texte zur freien Verwertung an:

1.) Betriebsrat muss kommunizieren können – aber nicht über separaten Telefonanschluss und Internetzugang

— ein Artikel von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Arnd Lackner, Saarbrücken    Betriebsrat muss kommunizieren können

2.) BGH zur Werbung mit durchgestrichenen Preisen im Internethandel

— ein Artikel von Rechtsanwalt Manfred Wagner und Frau Rechtsanwältin Carolin Bastian, Saarbrücken  BGH zur Werbung mit durchgestrichenen Preisen im Internethandel

3.) Bundesgerichtshof zur außerordentlichen Kündbarkeit von langfristigen Fitness-Studioverträgen

— ein Artikel von Rechtsanwalt Jens Klarmann Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kiel  Kündbarkeit von langfristigen Fitness-Studioverträgen

4.) OLG Hamburg zum Inverkehrbringen von Gesichtscremes in irreführender Verpackungsgröße

— ein Artikel von Rechtsanwalt Manfred Wagner und Frau Rechtsanwältin Carolin Bastian, Saarbrücken   OLG Hamburg zum Inverkehrbringen von Gesichtscremes in irreführender Verpackungsgröße

5.) Wann ist ein B2B-Shop wirklich nur B2B?

— ein Artikel von Rechtsanwalt Manfred Wagner und Rechtsanwalt Thorsten Dohmen, Saarbrücken   Wann ist ein B2B

6.) Zur Haftung von Führungskräften

— ein Artikel von Rechtsanwalt Stefan Engelhardt, Hamburg  Zur Haftung von Führungskräften

7.) Zur Rechtswidrigkeit selbstgefertigter Lichtbilder von Produktverpackungen

— ein Artikel von Rechtsanwalt Manfred Wagner und Rechtsanwältin Daniela Wagner-Schneider, Saarbrücken   Zur Haftung von Führungskräften

8.) Aktuelle Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten

— hierbei handelt es sich um Leitsätze von aktuellen Urteilen, die von der Schriftleitung zusammengestellt wurden.   Urteile

Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen.

Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.

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