(Kiel) Mit Urteil vom 26.10.2012 (4 O 266/12) hat das Landgericht (LG) Gießen einen Finanz- und Versicherungsmakler verurteilt, einem Kunden, dem er Vermögensanteile an der SAMIV AG vermittelt hatte, den vollen Anlagebetrag i.H.v. 25.500 € als Schadensersatz zu zahlen.

Darauf verweist der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klaus Hünlein von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel.

Die SAMIV AG (Schweiz) hat bei einer Vielzahl von Anlegern mehrere Millionen Euro Anlagekapital eingeworben. Die seit 2003 amtierende Vorstand Michael Seidler wurde inzwischen vom Fürstlichen Landgericht in Liechtenstein wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu 9 Jahren Haft verurteilt. Die SAMIV AG selbst befindet sich seit 2011 in Konkurs, sodass mit einer Rückzahlung der Einlagen nicht mehr gerechnet werden kann.

Der zugrunde liegende Sachverhalt entspricht offenbar einem erkennbaren Muster, wie sich uns dies aus mehreren von Rechtsanwalt Hünlein vertretenen Fällen ergibt:

Die SAMIV AG hat über Finanz- und Versicherungsmakler in Deutschland Kunden geworben bzw. Einlagen einwerben lassen. Diese Finanz- und Versicherungsmakler haben ihren eigenen, häufig langjährigen Kunden, deren Vertrauen sie genossen, empfohlen, ihre Ersparnisse in Vermögensanteile der SAMIV AG (z.B. AFL Anlage Nr. 500-4312) zu investieren, obgleich diese i.d.R. keinerlei Erfahrungen im Kapitalanlagebereich hatten. Hierbei wurde den Kunden neben einer angeblich mündelsicheren Anlage ohne jedes Risiko auch noch eine garantierte Verzinsung von 8,5 % versprochen.

Das Landgericht Gießen hat in seinem Urteil festgestellt, so Hünlein, dass der dort verurteile Finanzmakler im Rahmen der Beratung die Risiken der Anlage bei der SAMIV AG falsch dargestellt hat.

In der Urteilsbegründung hat das Landgericht Gießen insbesondere darauf abgestellt, dass entgegen der Darstellung des Finanzmaklers es keineswegs sicher ist, dass bei einer Geldanlage kein Kapital- oder gar Totalverlustrisiko besteht, wenn das Geld treuhänderisch in Staats- und Industrieanleihen investiert wird. Sowohl bei Staats- als auch bei Industrieanleihen ist sogar ein Totalverlust möglich, wenn der Schuldner bei Fälligkeit nicht zahlungsfähig ist (allgemeines Emittentenrisiko). Dabei handelt es sich auch keineswegs um eine rein theoretische Möglichkeit, sondern es haben auch vor dem Jahr 2009 schon viele Anleger auf diese Weise erhebliche Summen verloren. Von einem Vermittler von Finanzdienstleistungen darf ein Anleger erwarten, dass er über dieses Basiswissen verfügt und nicht etwa Erklärungen abgibt, die das Gegenteil dessen aussagen.

Dieses Urteil dürfte allen betroffenen Anlegern der SAMIV AG Hoffnung machen, ihre ggf. bereits als verloren geglaubten Einlagen zumindest von den Vermittlern zurückfordern zu können.

Rechtsanwalt Hünlein empfahl, dies zu beachten und in Zweifelsfällen um rechtlichen Rat nachzusuchen, wozu er u. a. auch auf die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte/-innen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.

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Klaus Hünlein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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