Lan­desar­beits­gericht Köln, Beschluss vom 27.05.2021, AZ 3 Sa 746/20

Aus­gabe: 4–5/2021

Ein Schaden­er­satzanspruch wegen Nicht­berück­sich­ti­gung der Bewer­bung set­zt voraus, dass die Stelle bei ord­nungs­gemäßer Auswahl dem kla­gen­den Bewer­ber hätte über­tra­gen wer­den müssen und der Bewer­ber darf es nicht unter­lassen haben, den Schaden durch den Gebrauch eines Rechtsmit­tels abzuwehren (Anschluss an BAG, Urteil vom 28.01.2020 — 9 AZR 91/19).

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_k…