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- Einkommensteuer – Zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte und zur Aufteilung von Reisekosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Verfahrensrecht – Zur örtlichen Zuständigkeit für den Erlass eines Haftungsbescheids wegen Umsatzsteuerrückständen
- Mittelstandsdepesche Ausgabe 06-2025
- Auflösende Bedingung – Schriftform – Ligaklausel im Profi-Handball
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Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Archive for September, 2024
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Eintragung ins Schuldnerverzeichnis – Erst im Klageverfahren ergänzte Ermessenserwägungen haben keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis gem. § 284 Abs. 9 AO, führen aber ggf. zur Kostentragungspflicht des Finanzamtes im Rahmen der gerichtlichen Kostenentscheidung
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2024, AZ 14 K 1313/22 KV Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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Aussetzung der Vollziehung (Grunderwerbsteuer) – Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbsteuerbescheides, soweit darin die in § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG von fünf auf zehn Jahre verlängerte Nachbehaltensfrist auf einen vor dem 01.07.2021 liegenden Erwerbsvorgang angewandt wird
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2024, AZ 11 V 1325/24 A (GE) Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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Gewerbesteuer-Messbetrag – Für die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d) GewStG ist es unschädlich, dass die Vergütungen für die erbrachten Leistungen nicht unmittelbar von den Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe gezahlt werden, sondern von einer zur Abrechnung zwischengeschalteten Genossenschaft
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2024, AZ 7 K 2517/21 G Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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Ablehnung der Einrede der beschränkten Erbenhaftung nach § 45 Abs. 2 Abgabenordnung betreffend Einkommensteuerschuld – Die auf einen Aufgabegewinn entfallenden Steuern unterfallen als Nachlassverwaltungsschulden und damit als Erbfallschulden dann der Beschränkung der Erbenhaftung, wenn der Lebenssachverhalt, der zum Entstehen des Aufgabegewinns führt (hier: Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens), bereits von dem Erblasser ohne ein Zutun des Erben angelegt wird und von dem Erben nicht verhindert werden kann
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2024, AZ 3 K 645/21 KV Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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