(Kiel) Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2008, durch das ein 25-jähriger libanesischer Student nach knapp einjähriger Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes und versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, ist rechtskräftig.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision des Angeklagten verworfen.


Darauf verweist der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf den am 20.01.2010 veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichthofs (BGH) vom 24. November 2009, Az. 3 StR 327/09.


Der Angeklagte und sein Mittäter, ein ebenfalls in Deutschland studierender, zur Tatzeit 20-jähriger Libanese, bestiegen am 31. Juli 2006 im Kölner Hauptbahnhof zwei Regionalzüge und deponierten in diesen von ihnen selbst gefertigte, in Koffern verborgene Sprengsätze, um möglichst viele Zuginsassen zu töten. Sie beabsichtigten damit, wegen der Veröffentlichung der so genannten Mohammed-Karikaturen in einer dänischen Zeitung im September 2005 sowie in zwei deutschen Tageszeitungen Anfang Februar 2006 Vergeltung zu üben. Die schon zuvor radikal-islamistisch eingestellten Täter wollten damit zugleich selbst aktiv am „globalen Jihad gegen den Westen“ teilnehmen. Die aufwändig hergestellten Sprengsätze wurden zwar gezündet; sie konnten allerdings – entgegen der Vorstellung der Täter – konstruktionsbedingt nicht explodieren. Sie wurden daher von Bahnpersonal unversehrt aufgefunden und sichergestellt. Die Täter flüchteten unmittelbar nach der Tat in ihr Heimatland, wo der Mittäter des Angeklagten später wegen des Anschlags zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der Angeklagte selbst kehrte wenige Tage nach der Tat nach Deutschland zurück. Er wurde am 19. August 2006 festgenommen.


Möthrath riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.


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