(Kiel) Deutsche Anleger haben nach Presseberichten mehr als 20 Milliarden Euro in geschlossene Schifffonds investiert. Ihnen droht ein Schaden, der denjenigen aus der Lehmann-Pleite in den Schatten stellen könnte.

Geschlossene Schiffsfonds, so der  Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klaus Hünlein von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, wurden in den letzten Jahren hauptsächlich im Hinblick auf das angeblich wachsende weltweite Transportgeschäft unter vollmundigen Steuer- und Renditeversprechungen verkauft.


Den Anlegern wurden dabei Renditen von z.T. deutlich über 10 % in Aussicht gestellt, dabei aber nicht selten die Risiken unterschlagen. Stattdessen wurde behauptet, die Beteiligungen seien sicher, risikolos und gar zur Altersvorsoge geeignet. Etwa 275.000 deutsche Anleger finanzierten fast 4 von 10 Containerschiffen, die heute auf den Weltmeeren umher schippern. Nach jahrelangem Verkaufsboom hat jedoch die Finanzkrise auch die Schiffsfonds erreicht. Seither sind die Umsätze bei vielen Schiffsfonds dramatische eingebrochen. Mehrere Fonds haben in jüngster Zeit bereits Insolvenz anmelden müssen. Den Anlegern drohen Verluste bis hin zum Totalverlust. Darüber hinaus ist es möglich, dass Anleger, die an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt ist, im Fall einer Pleite eine Nachschusspflicht trifft, warnt Hünlein.


Grund für die schwierige Situation der Fonds ist der dramatische Verfall der Fracht- und Charterraten. So sind die Transportkosten innerhalb eines Jahres erheblich gesunken. Außerdem gibt es mittlerweile ein Überangebot an Containerschiffen, was die Zukunft des Geschäftsmodells nicht unbedingt rosig erscheinen lässt. Mindestens jedes fünfte Schiff soll bereits Probleme haben.


Anleger werden in dieser Situation vernünftigerweise Überlegungen anstellen, ob und wie sie sich von ihrer Beteiligung lösen und wie sie ihre Verluste – zumindest teilweise – ausgleichen und zukünftige vermeiden können und die Rechtslage überprüfen lassen.


Ansatzpunkt für einen Beratungsfehler können Fehlinformationen oder eine nicht erfolgte bzw. nicht ordentliche Risikoaufklärung sein. Daneben ist auch an einen Verstoß gegen die sog. Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu denken. Danach hat der Verkäufer/Vermittler den Kunden über die die ihm von der Fondsgesellschaft für den Vertrieb gezahlten Provisionen aufzuklären. Unterlässt er dies, kann der Kunde die Rückabwicklung des Geschäfts verlangen. Es steht jedenfalls fest, dass Anlageberater für den Vertrieb von Schiffsfondsbeteiligungen üppige Provisionen kassiert haben. Die Aussicht auf Schadenersatz sind also in soweit durchaus gut.


Für betroffene Anleger bedeutet dies, so Hünlein, dass sie ihre Ansprüche etwa von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen sollten. Dabei sei auf die Möglichkeit der Verjährung zum 31.12.2009 hingewiesen. Verjährt ein Anspruch, kann er nicht mehr erfolgversprechend geltend gemacht werden.


Er empfahl, ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.


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Klaus Hünlein, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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