(Kiel) Nach einem  Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 17.02.2009 (AZ.: 3 K 1132/07) sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer aufgrund der Neuregelung durch das Steueränderungsgesetz 2007 nur noch dann berücksichtigungsfähig, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

Gegen dieses Urteil, so der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, wurde nun beim Bundesfinanzhof (BFH AZ.: VI R 13/09) Revision eingelegt.


Es sei daher zu empfehlen, gegen ablehnende Steuerbescheide unter Hinweis auf das nun beim BFH anhängige Verfahren Einspruch einzulegen.


Passau empfahl, ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.


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Jörg Passau
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