Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 4.12.2017, 1 Sa 4/17, veröffentlicht am 10.01.2018

Bei der Einstellung eines Lehrers im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses können einschlägige Berufserfahrungszeiten von weniger als einem Jahr, die der Lehrer in einem anderen Bundesland erworben hatte, mit der für das Referendariat nach § 44 Nr. 2a Ziff. 2 TV-L (jetzt: § 6 TV EntgeltO Lehrer) anzurechnenden Zeit von sechs Monaten zusammengerechnet und auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1 angerechnet werden.

Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…