Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 5.12.2017, 7 Sa 999/16

Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit; Freistellung wegen Unzumutbarkeit der Beschäftigung aufgrund notwendiger Erholungszeiten entsprechend § 5 Abs. 1 ArbZG; Verhältnis § 37 Abs. 2 zu Abs. 3 S.1 BetrVG (Anschluss an BAG v. 18.01.2017, 7 AZR 224/15)

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