Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
Neue Beiträge
- Mittelstandsdepesche Ausgabe 11-2025
- E-Mail-Werbung ohne Einwilligung? Was der EuGH jetzt wirklich erlaubt
- Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine denkmalgeschützte Immobilie in Grund- und Boden- sowie Gebäudeanteil für Zwecke der Absetzung für Abnutzung
- Pflicht zur elektronischen Kommunikation auch bei Klageanbringung beim Finanzamt
- Verstößt die „Switch-over“-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG gegen die Niederlassungsfreiheit?
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991613
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Die Veräußerung des Anlagevermögens des Einzelunternehmen an eine vom Einzelunternehmer gegründete GmbH und die Einstellung der Bauträgertätigkeit bedeutet trotz der fehlenden Betriebsaufgabeerklärung eine Betriebsaufgabe und keine Betriebsunterbrechung mit der Folge der Aufdeckung der stillen Reserven