Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j20…
Neue Beiträge
- BFH zur GmbH: Ohne Zuwendungswillen keine verdeckte Gewinnausschüttung
- BFH: Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen der Einnahmen
- Mittelstandsdepesche Ausgabe 03-2024
- Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung
- BGH zu Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Telefon: (0431) 9 74 3020
Telefax: (0431) 9 74 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Kindergeld – Zum Vorliegen einer einheitlichen mehraktigen Berufsausbildung, wenn eine ausgebildete Bankkauffrau neben einer Berufstätigkeit in Vollzeit zunächst als Akademiestudentin in Teilzeit eingeschrieben ist und danach einen Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften absolviert, für den eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf Voraussetzung ist