Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
Neue Beiträge
- Bundesfinanzhof: Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG
- BGH: Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens mit einer Mindestvertragslaufzeit, die mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll, ist unwirksam
- Bundesfinanzhof: Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten abziehbar
- Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung
- Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers als Sonderbetriebsvermögen II bei der Mitunternehmerschaft
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991613
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Einkommensteuer – Kein Abzug von Abbruchkosten als Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung, wenn bei Erwerb eine grundlegende Umgestaltung geplant war, die wirtschaftlich einem Abbruch und anschließendem Neubau gleich kommt, und zur Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks wegen „Liebhaberei“