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Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.06.2019 IV R 9/19 (IV R 26/14) – Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Beteiligung einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft an einer grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft