Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.02.2020, AZ 4 Sa 19/19

Ausgabe: 2-2020

1. Bestreitet eine Partei den Vortrag des Gegners mit Nichtmehrwissen, ist dies nur beachtlich, wenn sie die tatsächlichen Umstände, auf die das Nichtmehrwissen gestützt wird, überprüfbar und glaubhaft darlegt.

2. Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen rassistischer Äußerungen.

Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…