BGH, Beschluss vom 18.06.2020, AZ IV ZR 16/19

Die bei einer zweigliedrigen, vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter unter Aus-schluss eines Abfindungsanspruchskann eine Schenkung im Sinne von § 2325 Abs. 1 BGB sein.

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