LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.07.2020, AZ 26 Ta (Kost) 6045/20

Ausgabe: 08-2020

1. Stand eine betriebsbedingte Kündigung im Streit oder fehlen Angaben über die Kündigungsgründe, bedarf es zur Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts für eine Zeugnisregelung regelmäßig näherer Angaben, aus denen ein im Zeitpunkt des Vergleichs bestehender Streit bzw. eine Ungewissheit über den Zeugnisanspruch geschlossen werden kann (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2018 – 26 Ta (Kost) 6036/18; 8. März 2017 – 17 Ta (Kost) 6013/17, Rn. 4).

2. Streit bzw. Ungewissheit können aus einem vorgerichtlichen Streit über die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte resultieren. Hier kamen konkrete Vereinbarungen zum Zeugnisinhalt mit der Festlegung von Noten hinzu. Außerdem enthält die Vereinbarung die Angabe eines Kündigungsgrundes (betriebsbedingte Kündigung) im Zeugnis.

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