Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.05.2021, AZ 3 Sa 746/20

Ausgabe: 4-5/2021

Ein Schadenersatzanspruch wegen Nichtberücksichtigung der Bewerbung setzt voraus, dass die Stelle bei ordnungsgemäßer Auswahl dem klagenden Bewerber hätte übertragen werden müssen und der Bewerber darf es nicht unterlassen haben, den Schaden durch den Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwehren (Anschluss an BAG, Urteil vom 28.01.2020 – 9 AZR 91/19).

Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_k…