BGH, Beschluss vom 14.07.2021, AZ VI ZR 566/19

Ausgabe: 06-07/2021

Zur sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen hatte und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte.

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