BGH, Beschluss vom 04.01.2022, AZ VI ZR 291/20

Ausgabe: 12-2021 / 01-2022

Zum Umfang der Haftung eines Motorenherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: u.a. Ersatzfähigkeit von Zulassungs- und Überführungskosten).

Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…