Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Die Klägerin wendet sich gegen die Feststellung, sie habe eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden, sowie gegen die darauf erfolgte Exmatrikulation.
VG Berlin, Beschluss vom 22.02.2022, AZ 12 K 530.18