BGH, Beschluss vom 30.06.2022, AZ II ZB 11/21

Ausgabe: 06/07-2022

Sonstige im Interesse eines Dritten liegende Abwicklungsmaßnahmen ohne Vermögensbezug können bei einer vermögenslosen Gesellschaft der Beendigung der Liquidation nur dann entgegenstehen, wenn dieses Interesse berechtigt ist.

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