Arbeitsgericht Heilbronn, Beschluss vom 23.08.2023, AZ 8 Ca 328/22

Ausgabe: 09-2023

1. Im Rahmen eines langjährigen Arbeitsverhältnisses kann eine Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen auch dann sozial ungerechtfertigt sein, wenn zukünftig mit mehr als sechs Wochen Entgeltfortzahlungskosten zu rechnen ist (vorliegend: 42 Tage).

2. Einer besonders langjährigen Betriebszugehörigkeit bei schwerer körperlicher Arbeit kann im Bereich der Interessenabwägung bei einer krankheitsbedingten Kündigung besonderes Gewicht zukommen.

Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…