Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Erbschaftsteuer – Ist im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der gemeinen Werte der Finanzmittel (§ 13b Abs. 10 ErbStG) eine Gesellschafter-darlehensforderung im Sonderbetriebsvermögen der Erblasserin mit der korrespondierenden Verbindlichkeit der Gesellschaft im Gesamthandsvermögen zu saldieren?
FG Münster, Beschluss vom 01.04.2025, AZ 3 K 99/23 F