LG Stuttgart, Beschluss vom 25.06.2025, AZ 12 O 287/24

Ausgabe: 05/06-2025

Es liegt ein Beratungsfehler vor, wenn in der für die unerfahrene Anlegerin erarbeiteten Anlagestrategie der Eindruck suggeriert wird, ein offener Immobilienfonds sei so sicher wie ein von der Einlagensicherung erfasstes Festgeld.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…