Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Gewerbesteuer-Messbetrags und gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes – Keine sachliche Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung durch eine Vermietung von Dachflächen für Zwecke der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen, wenn diesen bei einem Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2025, AZ 5 K 814/22 G,F