BGH, Beschluss vom 19.01.2026, AZ V ZR 44/25

Ausgabe: 01/02 – 2026

Wer ein Fahrzeug über das auf dem Parkschein ausgewiesene Parkzeitende hinaus auf einem gebührenpflichtigen privaten Parkplatz abstellt, begeht verbotene Eigenmacht. Der Grundstückseigentümer darf infolgedessen das Fahrzeug abschleppen lassen; eine Wartepflicht trifft ihn insoweit regelmäßig nicht.

Weitere Informationen: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Ent…