Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Einkommensteuer – Der Umstand, dass in Bezug auf geänderte Besteuerungsgrundlagen bei einer berichtigten Veranlagung ein programmgesteuerter Hinweis im Rahmen des Risikomanagement erfolgt, schließt eine Berichtigungsmöglichkeit gem. § 129 AO nicht per se aus
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2026, AZ 10 K 1344/23 E