Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991613
Fax: 0431-97991617
Energiesteuer – EuGH-Vorlagebeschluss zu der Frage, ob Art. 2 Abs. 3 UAbs. 3 der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom so auszulegen ist, dass hierunter auch Trockenruß mit einem Anteil von 0,098 % Kohlenwasserstoff fällt, der zum Verbrauch zu Heizzwecken bestimmt ist und verwendet wird
FG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2026, AZ 4 K 773/25 VE