Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 01.09.2026, AZ 3 W 22/26

Ausgabe: 07/08 – 2026

Ein Rechtsanwalt kann gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG auch dann im eigenen Namen eine Streitwertbeschwerde gemäß § 68 GKG erheben, um eine Erhöhung des Streitwerts zu erreichen, wenn er mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung gemäß § 3a RVG geschlossen hat. Ihm fehlt es in diesem Fall nicht am Rechtsschutzbedürfnis.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/documen…