Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.03.2026, AZ 9 AZR 193/25
Ausgabe: 09 – 2026
Es ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG nicht zu beanstanden, dass eine an das arbeitsvertragliche Synallagma anknüpfende tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie vom Umfang der Arbeitszeit abhängig gemacht wird, der auch für das Tarifentgelt maßgeblich ist.
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