Datum: 21. April 2027
Uhrzeit: 10:00 - 16:40

„Betriebsübergang nach § 613 a BGB: Klassiker mit neuen Herausforderungen“

 

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur online möglich ist.
Anmeldungen per email/Fax etc. sind nicht möglich!
Sie können sich zu dem nachfolgenden Termin wie folgt online anmelden: (auf den Link klicken)

 

Termin:

Mittwoch, den 21. April 2027 – online
5 Vortragsstunden
Teil 1: 10:00 Uhr bis 12:40 Uhr – 2,5 Std. + 10 Min. Pause
Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:40 Uhr – 2,5 Std. + 10 Min. Pause
Anmeldelink:  https://lets-meet.org/reg/60e6e93c598783a7d1

 

Referentin:  Dr. Caroline Siegel, LL.M.

 

Inhalt:

§ 613a BGB gehört zu den dauerhaft beratungsintensivsten Normen des Arbeitsrechts. Gleichzeitig entwickeln EuGH und BAG die Rechtsprechung kontinuierlich fort – insbesondere bei Fragen der Identitätswahrung im Dienstleistungssektor, bei Insolvenzszenarien und bei der Frage, was in der digitalen Wirtschaft überhaupt ein „Betrieb“ ist. Ein Vortrag, der nicht die Norm erklärt, sondern die Grenzfälle systematisiert, bietet erheblichen Mehrwert für Fachpublikum.

  • Der Betriebsbegriff im Wandel: Was ist eine „wirtschaftliche Einheit“ bei immateriellen Unternehmen?
  • Funktionsnachfolge versus Betriebsübergang: Abgrenzung in der aktuellen Rechtsprechung
  • Betriebsübergang in der Insolvenz: § 613a und das Insolvenzarbeitsrecht im Zusammenspiel
  • Widerspruchsrecht: Frist, Form, Folgen – und die Haftungsfallen für beratende Anwälte
  • Kollektivarbeitsrechtliche Folgen: Welcher Tarifvertrag gilt nach dem Übergang?
  • Betriebsvereinbarungen nach dem Übergang: Transformation, Nachwirkung, Ablösung
  • Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB: Inhalt, Fehlerfolgen, Haftung

 

Referentin:

Dr. Caroline Siegel, LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Viersener Str. 16, 41061 Mönchengladbach
T +492161811628 | caroline.siegel@kapellmann.de | www.kapellmann.de | LinkedIn