(Brühl) Soeben sind in China die Olympischen Spiele zu Ende gegangen.
Über zwei Wochen stand das „Reich der Mitte“ im Blickpunkt der Welt-
öffentlichkeit. Auch deutsche Unternehmen haben die Spiele mit beson-
derem Interesse verfolgt – gilt China doch als einer der Wachstumsmärkte
weltweit. Aber, wie sicher ist ein derartiges Engagement in China? Lohnt
sich der Einstieg trotz allen Risikos auch für mittelständische Unternehmen?

Der  Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Günther Raiser, China-Rechtsexperte und
Landesregionalleiter Baden-Württemberg der DASV – Deutsche Anwalts- und
Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz
In Brühl, bejaht diese Frage und betont: Gerade auch für mittelständische
Firmen  bietet China noch ein riesiges Wachstumspotential! Wichtig, so Raiser,
sei es allerdings, dass ein Engagement in China auf einer soliden Vorbereitung
beruht und sich ein Investor auch darüber im Klaren ist, dass mit den enormen
Chancen auch gewisse Risiken verbunden sind, die es zu begrenzen gelte.


Lange Zeit sei neben den strengen Restriktionen die große „Rechtsunsicherheit“
In China ein gravierender Risikofaktor für alle ausländischen Investoren ge-
wesen. Dies, so Raiser, habe sich seit dem Jahr 2001 durch Überarbeitung und
die Schaffung neuer gesetzlicher Bestimmungen, wie z. B. das Patentgesetz, im
Bereich des Markenschutzes und Urheberrechts oder auch bei der „Produkt-
piraterie“ geändert, auch wenn ausländische Investoren immer noch nicht in
dem  Masse abgesichert seien, wie beispielsweise in der EU oder den USA.
Auch kenne das chinesische Rechtssystem bis heute immer noch keine „Nieder-
lassungsfreiheit“.


Wer deshalb in China investieren wolle, so Experte Raiser, der als Partner der
international ausgerichteten Stuttgarter Anwaltsfirma Thümmel, Schütze &
Partner, schon viele deutsche Firmen bei ihrer Niederlassung in ganz Asien
unterstützt hat, müsse sich gewisser „Investitionsvehikel“ bedienen, bei-
spielsweise durch Kooperationen oder Zusammenschlüsse. Dabei stünden
dem Investor derzeit mehrere Rechtsformen für sein Engagement zur Ver-
fügung, wie z. B. das sogen. „Equity Joint Venture“, das sogen. „Co-operativ
betriebene Joint-Venture”, die “Wholly Foreign Owned Enterprise” – eine
ausländische kapitalisierte Gesellschaft –, die Form der „AG“, also der Aktien-
gesellschaft , sowie das „Regional Head Office“ in Shanghai, wobei bei allen
Formen der chinesischen Kapitalgesellschaften, vergleichbar  dem deutschen
Recht, der Grundsatz gelte, dass die Haftung auf das Kapital der Gesellschaft
beschränkt ist, sodass eine „Haftungsbeschränkung“ aus den ausländischen
Aktivitäten gewährleistet sei.


Damit, betont Raiser, sei zwar immer noch keine Rechtssicherheit im „deutschen
Sinne“ gewährleistet. Auch komme es leider immer noch viel zu häufig vor,
dass ursprünglich aufgestellte investitions- und Businesspläne „viel zu
optimistisch“ aufgestellt waren, sodass nicht selten „Kapital“ nachgeschoben
werden müsse. Unter dem Strich jedoch, so der Chinarechtsexperte, lohne sich
gerade auch für mittelständische Unternehmen noch der Einstieg in den
chinesischen Markt, da Absatzchancen und Produktionskosten dort immer
noch auf einem Niveau lägen, von dem deutsche Unternehmer „nur
träumen“ könnten. Wer sein Engagement in China solide und nicht zu
optimistisch plane und sich gegen bestehende Rechtsrisiken durch vorherige
kompetente Beratung absichere, so Raiser, könne dort derzeit immer noch
in einen riesigen Wachstumsmarkt einsteigen.


Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:


Rechtsanwalt Dr. Günther Raiser*
Landesregionalleiter Baden-Württemberg
der DASV – Deutsche Anwalts- und Steuer-
beratervereinigung für die mittelständische
Wirtschaft e. V.
c/o Thümmel, Schütze  & Partner
Urbanstr. 7
70182 Stuttgart
Tel.: 0711 – 16670
Fax.: 0711 – 1667 – 290
Email: guenther.raiser@tsp-law.com



*Autor des Buches „Gesellschaftsrecht in der Volksrepublik China“