Referent:




  • Matthias W. Kroll, LL.M.*
    Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht/Master of Insurance Law, Hamburg

Inhalt:
Das Recht des GmbH – Geschäftsführers ist an einer Schnittstelle zwischen Arbeits-, Gesellschafts-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht angesiedelt. Das Seminar befasst sich im ersten Teil mit dem Anstellungsvertrag des Geschäftsführers von der Anbahnung über den Abschluss bis hin zur Beendigung. Dabei werden u.a. Vertragsklauseln des Anstellungsvertrages, aber auch Gestaltungsmöglichkeiten eines Aufhebungsvertrages und praktischen prozessuale Fragen, insbesondere zum Rechtsweg besprochen. Im zweiten Teil werden die Grundsätze der Haftung des Geschäftsführers erörtert. Hierbei erfolgt nach einer Erläuterung des Innen- und Außenhaftungstatbestände eine Darstellung möglicher Haftungsvermeidungsstrategien einschließlich der Betrachtung der Vor- und Nachteile einer D & O – Versicherung.

Jeder Teilnehmer erhält ein umfangreiches Skript.


Teil 1: Der Anstellungsvertrag – „Von der Wiege bis zur Bahre“
§  Rechtsstellung der Organe
§  Abschluss des Dienstvertrages
§  Vertragsinhalt / Vertragsgestaltung
§  Beendigung des Anstellungsvertrages
§  Prozessuales

Teil 2: Haftung
§  Innen- und Außenhaftung des Geschäftsführers
§  Haftungsvermeidung einschließlich D&O – Versicherung
§  Prozessuales

Zeitplan: 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr (4 Pflichtstunden)


Tagungsanschrift:



Referent:




  • Matthias W. Kroll, LL.M.*
    Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht/Master of Insurance Law
    Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte
    Spaldingstr. 110 B (Hanse-Haus)
    20097 Hamburg
    Tel.:  +4940-238569 – 0
    Fax:  +4940-238569 – 10
    Mail: kroll@nkr-hamburg.de
    Internet
    : http://www.nkr-hamburg.de/

    * Referent: Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Matthias W. Kroll, LL.M. ist Sozius der Hamburger Kanzlei Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und Gastdozent an der Napier University of Edinburgh/Schottland („Introduction to German Employment Law“).