(Kiel) Ein Steuer­ber­ater darf nicht neben sein­er Berufs­beze­ich­nung „Steuer­ber­ater“ den slowakischen Titel „dok­tor filo­zofie“ in der abgekürzten Form „Dr.“ führen.

Darauf ver­weist der Frank­furter Recht­san­walt und Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz Dr. Jan Felix Ise­le von der Kan­zlei DANCKELMANN UND KERST, Mit­glied in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hin­weis auf die entsprechende Mit­teilung des Schleswig-Hol­steinis­chen Ober­lan­des­gerichts (OLG) vom 8. August 2011 zu seinem Urteil vom 26.05.2011, Az. 6 U 6/10, in ein­er wet­tbe­werb­srechtlichen Stre­it­igkeit zwis­chen der Steuer­ber­aterkam­mer Schleswig-Hol­stein und einem Steuerberater.

Der beklagte Steuer­ber­ater ist Mit­glied der Schleswig-Hol­steinis­chen Steuer­ber­aterkam­mer. Er erwarb im Jahr 2004 an der Uni­ver­sität in Bratislava/Slowakei den akademis­chen Grad „dok­tor filo­zofie“ mit der zuge­lasse­nen Abkürzung „PhDr.“. Er nutzte anschließend den Titel „Dr.“ auf eige­nen Brief­bö­gen und in dem Briefkopf der Wirtschaft­sprü­fungs­ge­sellschaft, für die er tätig ist. Die Steuer­ber­aterkam­mer sah hierin eine irreführende Wer­bung und ver­langte von dem Steuer­ber­ater, den Titel nur in der ver­liehenen Form unter zusät­zlich­er Angabe der slowakischen Hochschule zu führen. Sie begrün­dete das Vor­liegen ein­er irreführen­den Wer­bung unter anderem damit, dass es sich bei dem „dok­tor filo­zofie“ um einen so genan­nten „kleinen Dok­tor­grad“ han­dele, der anders als in Deutsch­land kein abgeschlossenes Hochschul­studi­um voraus­set­ze. Als der Steuer­ber­ater sich weigerte, die Titelführung zu ändern, zog die Steuer­ber­aterkam­mer vor Gericht und ver­langte Unter­las­sung der Titelführung in allen Bun­deslän­dern mit Aus­nahme von Bay­ern und Berlin. In Bay­ern und Berlin sehen die Lan­des­ge­set­ze im Rah­men ein­er Über­gangsregelung vor, dass der Steuer­ber­ater seinen Titel ohne Herkun­ft­szusatz in der deutschen Form „Dr.“ führen darf, weil er seinen Titel vor Sep­tem­ber 2007 erwor­ben hatte.

In der Entschei­dung hat das Schleswig-Hol­steinis­che Ober­lan­des­gericht dem Steuer­ber­ater unter­sagt, zu Wet­tbe­werb­szweck­en neben sein­er Berufs­beze­ich­nung „Steuer­ber­ater“ den slowakischen Titel „dok­tor filo­zofie“ in der abgekürzten Form „Dr.“ zu führen, so Dr. Isele.

Das Ober­lan­des­gericht sah in dem Ver­hal­ten des Steuer­ber­aters einen Wet­tbe­werb­sver­stoß. Poten­tielle Kun­den sollen aus der Berufs­beze­ich­nung und gegebe­nen­falls den zusät­zlichen akademis­chen Graden erse­hen kön­nen, dass eine bes­timmte Qual­i­fika­tion des Steuer­ber­aters gegeben ist. Führt der Steuer­ber­ater den „Dr.“- Titel ohne Befug­nis, so liegt eine unlautere geschäftliche Hand­lung vor. Welche aus­ländis­chen akademis­chen Titel in Deutsch­land geführt wer­den dür­fen, bes­tim­men die Hochschulge­set­ze der einzel­nen Bun­deslän­der. Diese sehen (mit Aus­nahme von Bay­ern und Berlin für Alt­fälle) vor, dass der slowakische Titel „dok­tor filo­zofie“ nur in der Orig­i­nal­form oder in der Orig­i­nal­abkürzung „PhDr.“ geführt wer­den darf. Denn der slowakische Abschluss ste­ht lediglich einem Auf­baus­tu­di­en­gang gle­ich, bein­hal­tet nicht aber eine eigen­ständi­ge wis­senschaftliche Forschungsleis­tung wie bei ein­er wis­senschaftlichen Pro­mo­tion (soge­nan­nte 3. Stufe der Bologna-Klassifikation).

Recht­san­walt Dr. Ise­le emp­fahl, dies zu beacht­en und in allen Zweifels­fra­gen auf jeden Fall Recht­srat einzu­holen, wobei er in diesem Zusam­men­hang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de  — verwies. 

Für Rück­fra­gen ste­ht Ihnen zur Verfügung:

Dr. Jan Felix Ise­le, Recht­san­walt
Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz
 
DANCKELMANN UND KERST
Recht­san­wälte  Notare
Mainz­er Land­straße 18
60325 Frank­furt am Main
GERMANY
Tele­fon: +49 69 920727–0  (Zen­trale)
Tele­fon: +49 69 920727–34 oder ‑39 (Sekre­tari­at)
Tele­fax:  +49 69 920727–60
E‑Mail:   ra.dr.isele@danckelmann-kerst.de
Inter­net: www.danckelmann-kerst.de