Ref­er­ent:




  • Recht­san­walt
    Fachan­walt für Strafrecht
    Thomas Bli­wier
    Ham­burg

Inhalt:
Im Rah­men eines zunehmenden Strafver­fol­gungs­drucks im Bere­ich wirtschaftlich­er Betä­ti­gung gewin­nen die ökonomis­chen Fol­gen unsachgemäßen Wirtschaftens immer größere Bedeu­tung. Nicht nur die Unternehmen, die durch Han­del­nde aus der Führungsebene mit dem Strafge­setz in Kon­flikt kom­men, son­dern auch vol­lkom­men unbeteiligte Unternehmen kön­nen durch  strafrechtlich rel­e­vante Ver­hal­tensweisen wirtschaftlich hart getrof­fen wer­den. Hier ist der rechtliche Berater – auch der steuer­liche Berater gefragt- Es wer­den die wichtig­sten Straftatbestände mit typ­is­chen Fal­lkon­stel­la­tio­nen vorgestellt (§§ 266, 299 ff StGB)

Es wer­den die wichtig­sten Instru­mente der Ver­mö­gens­ab­schöp­fung dargestellt, ins­beson­dere die Vorschriften des § 29 a, 30 OWiG und der §§ 73 ff StGB. Grund­la­gen und Bemes­sung ein­er etwaigen Ver­mö­gens­ab­schöp­fung auch gegen an ein­er Tat unbeteiligte Dritte wer­den dargestellt. Die typ­is­chen Risiken wer­den dargestellt. Es wird ein Kat­a­log zur Maß­nah­men­ver­mei­dung erörtert werden.

Der Vor­trag richtet sich an Teil­nehmer aus den rechts- und steuer­lich bera­ten­den Berufen, die aus ihrer bera­ten­den Tätigkeit für Unternehmen die spez­i­fis­che strafrechtliche Sicht näher ken­nen­ler­nen möchten.

Zeit­plan (8 Pflicht­stun­den): 10:00 — 19:00 Uhr mit Pausen


Tagungsan­schrift: