Referent:




  • Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Strafrecht
    Thomas Bliwier
    Hamburg

Inhalt:
Im Rahmen eines zunehmenden Strafverfolgungsdrucks im Bereich wirtschaftlicher Betätigung gewinnen die ökonomischen Folgen unsachgemäßen Wirtschaftens immer größere Bedeutung. Nicht nur die Unternehmen, die durch Handelnde aus der Führungsebene mit dem Strafgesetz in Konflikt kommen, sondern auch vollkommen unbeteiligte Unternehmen können durch  strafrechtlich relevante Verhaltensweisen wirtschaftlich hart getroffen werden. Hier ist der rechtliche Berater – auch der steuerliche Berater gefragt- Es werden die wichtigsten Straftatbestände mit typischen Fallkonstellationen vorgestellt (§§ 266, 299 ff StGB)

Es werden die wichtigsten Instrumente der Vermögensabschöpfung dargestellt, insbesondere die Vorschriften des § 29 a, 30 OWiG und der §§ 73 ff StGB. Grundlagen und Bemessung einer etwaigen Vermögensabschöpfung auch gegen an einer Tat unbeteiligte Dritte werden dargestellt. Die typischen Risiken werden dargestellt. Es wird ein Katalog zur Maßnahmenvermeidung erörtert werden.

Der Vortrag richtet sich an Teilnehmer aus den rechts- und steuerlich beratenden Berufen, die aus ihrer beratenden Tätigkeit für Unternehmen die spezifische strafrechtliche Sicht näher kennenlernen möchten.

Zeitplan (8 Pflichtstunden): 10:00 – 19:00 Uhr mit Pausen


Tagungsanschrift: