Termine


  • Donnerstag, den 27. Mai 2010 in Frankfurt


Referenten




  • Dr. Ekkehard Helmig*
    Rechtsanwalt und Notar
    Wiesbaden



Inhalt


„Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie 2001/95/EG Allgemeine Produktsicherheit. Es ist eines der wichtigsten Gesetze auf dem Gebiet des Produktsicherheits- und Produkthaftungsrechts. Das GPSG definiert vor allem den Begriff des Verbraucherprodukts. Das sind alle Produkte, die ein Verbraucher unabhängig vom Vertriebsweg erwerben kann, auch wenn sie nicht für ihn bestimmt sind.


Autos sind auch Verbraucherprodukte. Alle Verbraucherprodukte müssen sicher sein. Sicher sind sie nur, wenn – einschließlich des vorhersehbaren Fehlgebrauchs – dem Verbraucher alle Informationen bereitgestellt werden, die ihm ermöglichen, die Risiken des Produkts zu erkennen und sich selbst zu schützen.


Denn Verstöße können Behörden mit Rückrufen oder Rücknahmen vom Markt ahnden. Jeder Rückruf wird auf der Internetseite der Europäischen Kommission (RAPEX) mit europaweiter Prangerwirkung wöchentlich veröffentlicht. Das GPSG ist Schutzgesetz für § 823 II BGB. Hersteller und Händler müssen das GPSG kennen, um sich vor gravierenden Haftungsrisiken zu schützen.“



Zeitplanung:



  • (4 Vortragsstunden zzgl. Pausen und 1 Stunde Diskussionsstunde = 5 Pflichtstunden): 10.00 bis 16.30 Uhr


Tagungsort




Referent



* Die Tätigkeit von Dr. Helmig umfasst insbesondere die Arbeitsgebiete
– Rechtsberatung in der Automobil- und Automobilzulieferindustrie,
– Erfahrungen als Verantwortlicher für die Elemente Umweltschutz und Produktsicherheit im Rahmen der Auditierung nach ISO 9001
– arbeitsrechtliche Beratung von Piloten

Von 1994 bis 2002 Mitglied des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Qualität e.V. (DGQ) und Funktionen in Beteiligungsgesellschaften.

Mehrere Jahre Leiter der Juristischen Gruppe und nun Senior Advisor der CLEPA (European Association of Automotive Suppliers = Verband der europäischen Automobilzulieferindustrie) in Brüssel.


Wir bitten um Verständnis, dass wir für diese Veranstaltung eine Verpflegungskostenpauschale von 25.– € zzgl. Umsatzsteuer je Teilnehmer/ -in erheben müssen, da es sich um eine Ganztagsveranstaltung handelt. In der Pauschale sind das Mittagessen sowie die Kaffee- und Pausengetränke enthalten.