(Kiel) Den Beitragsver­lan­gen von Indus­trie- und Han­del­skam­mern sowie Handw­erk­skam­mer sind offen­bar kaum Gren­zen geset­zt. Dies gilt offen­bar selb­st dann, wenn diese mit den Beiträ­gen Angele­gen­heit­en außer­halb ihres geset­zlichen Auf­gabenkreis­es wahrnehmen und finanzieren.

Nicht anders, so der Nürn­berg­er Fachan­walt für Erb‑, Steuer sowie Han­dels- und Gesellschaft­srecht Dr. Nor­bert  Giesel­er, Vizepräsi­dent der DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, könne eine am 27.04.2011 veröf­fentlichte Entschei­dung des Oberver­wal­tungs­gerichts (OVG) Rhein­land-Pfalz vom 13. April 2011, Az.:  6 A 11076/10.OVG, gew­ertet wer­den, mit der diese den Mit­glieds­beitrag der Handw­erk­skam­mer Tri­er für das Jahr 2010 auch der Höhe nach für gerecht­fer­tigt hielt.

Die Handw­erk­skam­mer Tri­er erhöhte ihre Mit­glieds­beiträge für das Jahr 2010 und zog die Klägerin zu einem Beitrag von rund 530,- € her­an. Die hierge­gen gerichtete Klage wies das Ver­wal­tungs­gericht Tri­er ab. Diese Entschei­dung hat das Oberver­wal­tungs­gericht nun­mehr bestätigt. so Dr. Gieseler.

Die Klägerin könne der Beitragser­höhung nicht ent­ge­gen hal­ten, dass die Handw­erk­skam­mer Angele­gen­heit­en außer­halb ihres geset­zlichen Auf­gabenkreis­es wahrnehme und finanziere. Eine solche Kom­pe­ten­züber­schre­itung habe grund­sät­zlich keinen Ein­fluss auf die Beitragspflicht des einzel­nen Mit­glieds und sei im vor­liegen­den Fall auch nicht erkennbar. Im Übri­gen hät­ten die Mit­glieder mit ihren Beiträ­gen auch für ein etwaiges Fehlver­hal­ten der Kam­mer und ihrer Mitar­beit­er einzuste­hen. Solche finanziellen Belas­tun­gen kön­nten nicht auf den Staat und damit let­ztlich auf die Steuerzahler abgewälzt wer­den. Die Handw­erk­skam­mer habe auch kein Ver­hal­ten an den Tag gelegt, das mit den Grund­sätzen eines vernün­fti­gen Wirtschaftens schlechthin unvere­in­bar sei. Nach ihren nachvol­lziehbaren Angaben sei die Beitragser­höhung unter anderem auf den Aus­fall von För­der­mit­teln und eine notwendi­ge Steigerung der Per­son­alkosten zurückzuführen.

Giesel­er mah­nte, dies zu beacht­en und ver­wies  bei Fra­gen dazu u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de

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