(Kiel) Dien­ste, bei denen Stan­dort­dat­en von Mobil­tele­fo­nen an Dritte weit­ergegeben wer­den, sind ab sofort nur noch dann zuläs­sig, wenn der Inhab­er des zu ortenden Handys seine Zus­tim­mung in schriftlich­er Form gegeben hat. 

Hier­auf ver­weist Recht­san­walt Math­ias Zim­mer-Goertz von der Deutschen Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. (DASV) unter Hin­weis auf eine entsprechende Änderung des Telekom­mu­nika­tion­s­ge­set­zes (TKG), die am 4.8.2009 wirk­sam wurde. 


Betrof­fen von der Neuregelung in § 98 Abs. 1 TKG sind ins­beson­dere alle Dien­ste, die es dem Nutzer ermöglichen, das Handy eines Drit­ten zu orten. Bei solchen Ange­boten genügt eine Ein­willi­gung z.B. per SMS nun nicht mehr. Selb­st eine Zus­tim­mung per E‑Mail ist nur dann wirk­sam, wenn der Absender über eine dig­i­tale Sig­natur verfügt.


Außer­dem ist der Dien­stean­bi­eter ab sofort verpflichtet, den Nutzer spätestens nach jed­er 5. Ortung per SMS über die Zahl der erfol­gten Ortun­gen zu informieren.


Von der Geset­zesän­derung nicht betrof­fen sind dage­gen Lokalisierungs­di­en­ste, bei denen die Stan­dort­dat­en nur im Ver­hält­nis Dien­stean­bi­eter – Han­dynutzer ver­wen­det und nicht an Dritte über­mit­telt wer­den, wie beispiel­sweise im Falle von Nav­i­ga­tions­di­en­sten oder Ange­boten, bei denen dem Nutzer der Stan­dort des näch­st­gele­ge­nen Gel­dau­to­mat­en angezeigt wird. Für diese Dien­ste ist nach wie vor eine Zus­tim­mung in elek­tro­n­is­ch­er Form ausreichend. 


Recht­san­walt Zim­mer-Goertz weist jedoch darauf hin, dass die geset­zliche Neuregelung nur Auswirkun­gen auf zukün­ftig vom Nutzer erteilte Ein­willi­gun­gen hat. Vor Inkraft­treten der Änderung erteilte Zus­tim­mungen bleiben auch dann wirk­sam, wenn sie nicht schriftlich (also z.B. per SMS) erteilt wur­den. Für die Zukun­ft ist aber bei neuen Nutzern eines Lokalisierungs­di­en­stes eine Anpas­sung an die erschw­erten geset­zlichen For­mvorschriften erforderlich. 


Für weit­ere Infor­ma­tio­nen zu dem The­ma ver­weist Recht­san­walt Zim­mer-Goertz u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. — www.mittelstands-anwaelte.de


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