(Kiel) Die Wer­bung für die Umwel­teigen­schaften von Atom­kraftwerken mit Fotos von Wind­kraftan­la­gen stellt eine irreführende geschäftliche Hand­lung im Sinne des Wet­tbe­werb­srechts dar.

Das, so der Frank­furter Recht­san­walt und Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz Dr. Jan Felix Ise­le von der Kan­zlei DANCKELMANN UND KERST, Mit­glied in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hin­weis auf die entsprechende Mit­teilung des Kam­merg­erichts Berlin vom 18. Juli 2011 hat hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 5. Mai 2011 — 91 O 35/11 ‑entsch­ieden und eine am 7. Dezem­ber 2010 erlassene einst­weilige Ver­fü­gung im Wesentlichen bestätigt, mit der einem Vere­in und anderen Per­so­n­en unter­sagt wor­den ist, eine Wer­beanzeige mit einem entsprechen­den Bild zu ver­bre­it­en oder öffentlich zur Schau zu stellen. Auf dem Bild ist das Kernkraftwerk Unter­weser zu sehen, davor vier Wind­kraftan­la­gen eines von der Antrag­stel­lerin hergestell­ten Mod­ells; über­schrieben ist bei­des mit „Kli­maschützer unter sich. Kernkraftwerk Unter­weser und Winden­ergie: CO2-Ausstoß = Null”.

Dies stelle, so das Landgericht, eine unzuläs­sige Vere­in­nah­mung der guten Eigen­schaften von Winden­ergie zu Gun­sten von Kernkraftwerken dar, die durch die ver­fas­sungsrechtlich garantierte Mei­n­ungs­frei­heit nicht gerecht­fer­tigt sei. Gegen die Entschei­dung haben die Antrags­geg­n­er Beru­fung zum Kam­merg­ericht Berlin ein­gelegt, Az. des Beru­fungsver­fahrens: 5 U 94/11.

Recht­san­walt Dr. Ise­le emp­fahl, den Aus­gang zu beacht­en und in allen Zweifels­fra­gen auf jeden Fall Recht­srat einzu­holen, wobei er in diesem Zusam­men­hang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de — verwies.

Für Rück­fra­gen ste­ht Ihnen zur Verfügung:

Dr. Jan Felix Ise­le, Recht­san­walt
Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz
DANCKELMANN UND KERST
Recht­san­wälte Notare
Mainz­er Land­straße 18
60325 Frank­furt am Main
GERMANY
Tele­fon: +49 69 920727–0 (Zen­trale)
Tele­fon: +49 69 920727–34 oder ‑39 (Sekre­tari­at)
Tele­fax: +49 69 920727–60
E‑Mail: ra.dr.isele@danckelmann-kerst.de
Inter­net: www.danckelmann-kerst.de