(Kiel) Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR (MAF) gegen einen Anleger im Urkundsprozess abgewiesen, mit der diese den  Anleger auf Zahlung rückständiger Beiträge für die Jahre 2006 bis 2009 i.H.v. insgesamt € 11.655,00 verklagt hatte, obgleich der betroffene Anleger bereits in 2006 den Vertrag gekündigt bzw. seine Beteiligung beendet hatte.

Darauf verweist der Frankfurter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klaus Hünlein von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24.02.2010, Az.: 2-01 O 54/09.


Das Landgericht Frankfurt am Main ist hierbei der von der Kanzlei Hünlein Rechtsanwälte vertretenen Rechtsauffassung gefolgt, wonach der beklagte Anleger berechtigt war, seine Beteiligung außerordentlich zu kündigen, wodurch seine Pflicht zur Zahlung der weiteren Beiträge entfällt. Das Landgericht hat hierzu festgestellt, dass die Klausel über die Laufzeit des Vertrags gegen die guten Sitten verstößt und daher nichtig ist. Zugleich hat das Gericht entschieden, dass überdies auch die AGB der MAF im Hinblick auf die Kündigungsmöglichkeiten unklar und damit ebenfalls unwirksam sind.


Vor dem Hintergrund, dass die MAF I und II GbR bundesweit gegen Anleger vorgehen, die die Ratenzahlungen eingestellt haben, so betont Rechtsanwalt Hünlein, dürfte das nunmehr vorliegende Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ein positives Signal für alle betroffenen Anleger sein. Anleger, die von der Multi Advisor Fund I oder II GbR auf Zahlung rückständiger Raten verklagt werden bzw. die ihrerseits Ansprüche auf Rückzahlung bereits geleisteter Einlagen geltend machen wollen, sollten in ähnlichen Fällen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, empfahl Rechtsanwalt Hünlein, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies, um sich erfolgreich gegen Klagen zu wehren bzw. eigene Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche durchsetzen zu können.


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