(Kiel) Das Landgericht Frank­furt am Main hat eine Klage der Mul­ti Advi­sor Fund I GbR (MAF) gegen einen Anleger im Urkund­sprozess abgewiesen, mit der diese den  Anleger auf Zahlung rück­ständi­ger Beiträge für die Jahre 2006 bis 2009 i.H.v. ins­ge­samt € 11.655,00 verk­lagt hat­te, obgle­ich der betrof­fene Anleger bere­its in 2006 den Ver­trag gekündigt bzw. seine Beteili­gung been­det hatte.

Darauf ver­weist der Frank­furter Recht­san­walt und Fachan­walt für Bank- und Kap­i­tal­mark­trecht Klaus Hün­lein von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel unter Hin­weis auf eine Entschei­dung des Landgerichts Frank­furt am Main vom 24.02.2010, Az.: 2–01 O 54/09.


Das Landgericht Frank­furt am Main ist hier­bei der von der Kan­zlei Hün­lein Recht­san­wälte vertrete­nen Recht­sauf­fas­sung gefol­gt, wonach der beklagte Anleger berechtigt war, seine Beteili­gung außeror­dentlich zu kündi­gen, wodurch seine Pflicht zur Zahlung der weit­eren Beiträge ent­fällt. Das Landgericht hat hierzu fest­gestellt, dass die Klausel über die Laufzeit des Ver­trags gegen die guten Sit­ten ver­stößt und daher nichtig ist. Zugle­ich hat das Gericht entsch­ieden, dass überdies auch die AGB der MAF im Hin­blick auf die Kündi­gungsmöglichkeit­en unklar und damit eben­falls unwirk­sam sind.


Vor dem Hin­ter­grund, dass die MAF I und II GbR bun­desweit gegen Anleger vorge­hen, die die Raten­zahlun­gen eingestellt haben, so betont Recht­san­walt Hün­lein, dürfte das nun­mehr vor­liegende Urteil des Landgerichts Frank­furt am Main ein pos­i­tives Sig­nal für alle betrof­fe­nen Anleger sein. Anleger, die von der Mul­ti Advi­sor Fund I oder II GbR auf Zahlung rück­ständi­ger Rat­en verk­lagt wer­den bzw. die ihrer­seits Ansprüche auf Rück­zahlung bere­its geleis­teter Ein­la­gen gel­tend machen wollen, soll­ten in ähn­lichen Fällen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, emp­fahl Recht­san­walt Hün­lein, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – ver­wies, um sich erfol­gre­ich gegen Kla­gen zu wehren bzw. eigene Schadenser­satz- und Rück­zahlungsansprüche durch­set­zen zu können. 


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