Sie sind Rechtsanwalt?
Oder sind Sie Steuerberater?
Oder sind Sie Notar, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer?

Zu Ihren Mandanten zählen auch mittelständische Unternehmen und Selbständige?
Sie wollen an den Vorteilen einer Migliedschaft in der DASV e.V. partizipieren?

Dann treten Sie der DASV bei!  Das Beitrittsgesuch finden Sie zum Download hier:

[ Beitrittsformular als pdf ]

Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie uns eine eMail schreiben:

info@mittelstands-anwaelte.de.

 

Vorraussetzungen für die Mitgliedschaft

Unsere Vereinigung widmet sich speziell den zahlreichen Rechts- und Steuerproblemen mittelständischer Unternehmer. Vor diesem Hintergrund wenden wir uns in erster Linie an Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, deren Interessen- / Tätigkeitsschwerpunkte auf den klassischen, unternehmerrelevanten Rechts- und Steuergebieten liegen.

Darüber hinaus liegt ein weiterer Schwerpunkt zur Förderung der Interessen unserer Mitglieder in dem Eingehen von Kooperationen mit Wirtschafts- und Unternehmerverbänden. Daher sehen wir folgende Mitglieds- und Zulassungsbeschränkungen vor:

    1. Die Anzahl der Mitglieder wird je nachfolgendem Rechtsgebiet / Steuergebiet je Amtsgerichts- / Finanzamtsbezirk auf je nur einen Rechtsanwalt / Steuerberater begrenzt (bei Bezirken über 250.000 Einwohner je weiteren 250.000 Einwohner ein weiteres Mitglied je Rechtsgebiet):
      • Einkommensteuerrecht, Körperschaft- / Gewerbesteuerrecht, Steuerberatung, Buchführung / Bilanzen, Steuergestaltung (StB/WP)
      • (Gesellschaftsrecht) Steuerstreitführung, Steuerstrafrecht, Steuergestaltung (FAStR)
      • EU-Steuerrecht und internationales Steuerrecht
      • Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
      • Arbeitsrecht, Individuelles Arbeitsrecht, Kollektives Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Betriebsverfassungsrecht (FAArbR)
      • Gewerblicher Rechtsschutz; Urheber-, Verlags- und Patentrecht; Wettbewerbsrecht, Lizenzrecht
      • Baurecht, Architektenrecht, Mietrecht, gewerbliches Mietrecht
      • Europarecht, Internationales Handels-, Zivil- und Gesellschaftsrecht
      • Insolvenzrecht, Insolvenzverwaltung, Sanierung
      • Erbrecht, Erbschaftsteuer / Unternehmensnachfolge, Stiftungsrecht
      • Sonstiges (z. B. Neue Medien; Banken- / Börsenrecht; Verwaltungsrecht; Umweltrecht; Wirtschaftsstrafrecht pp)

 

  1. Zur »Qualitätssicherung« gelten für die Mitgliedschaft folgende Mindestzulassungsvoraussetzungen:
    • Zulassung seit mindestens fünf Jahren
    • Interessen- / Tätigkeitsschwerpunkte in einem der unter a) genannten Rechts- und Steuergebiete
    • Fachanwaltschaft für angestrebtes Rechtsgebiet (soweit hierfür FA möglich) bevorzugt.