(Brühl) Mittelständische Betriebe fühlen sich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge oft benachteiligt. Dies berichtet der Mannheimer Steuerfachanwalt Norbert Klein von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. mit Sitz in Brühl

Klein, der zugleich Regionalvorsitzender der „Liberalen Initiative Mittelstand Baden-Württemberg e. V.“ ist, weist auf zunehmende Klagen aus dem gesamten Mittelstand über das geltende Vergaberecht und die Vergabepraxis bei Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand hin. Dies, so betont Klein, gelte auch für die Vergabe von Aufträgen durch kommunale Behörden wie Stadt- oder Kreisverwaltungen. Hauptkritikpunkte der mittel-ständischen Unternehmer sind dabei die erheblichen bürokratischen Hürden, die an sie bei der Sicherung der häufig extrem umfangreichen Ausschreibungsunterlagen und die ent-sprechende Erstellung des Ausschreibungsangebotes gestellt werden. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen fällt es, etwa im Vergleich zu oft auch überregional tätigen (Billig-) Anbietern, schwer, bei der Angebotserstellung zu „Billigpreisen“ mitzuhalten. Die herbe Kritik der mittelständischen Unternehmer an der Vergabepraxis kommunaler Behörden richtet sich nach Kleins Worten auch dagegen, dass für die Behörden bei der Auftragsvergabe häufig einzig und allein der „Preis“ ausschlaggebend sei, während andere Aspekte, wie etwa die angebotene Qualität oder Lebensdauer des Produkts oder auch deutlich höhere Unter-haltungskosten in der Zukunft keine Berücksichtigung finden. Besonders verärgert sind die mittelständischen Unternehmer auch darüber, dass „ihre Ortsansässigkeit“ sowie die „Ausbildungsquote“, zu der sie von den Behörden ständig angehalten werden, bei der Vergabe der Aufträge gerade keine Rolle spielt. Dies, so Klein, sollte im Interesse des Mittelstandes, der als „tragende Säule“ der gesamten deutschen Wirtschaft gilt, bei einer Neuregelung der Vergaberichtlinien stärker berücksichtigt werden.


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Norbert Klein
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