(Kiel) Das Oberlandesgericht München (OLG) hat mir Urteil vom 25. Februar 2009 einen Jugendlichen zur Zahlung eines Schmerzensgelds von 15.000 Euro sowie zur Erstattung von Folgekosten verurteilt, nachdem dieser bei einem Spiel einer U15-Fußballmannschaft bei einer „Notbremse“ einen anderen Mitspieler schwer verletzt hatte.

Darauf verweist der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann, Landesregionalleiter „Schleswig-Holstein“ der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf das Urteil des OLG München vom 25.02.2009, Az.: 20 U 3523/08.


Im vorliegenden Fall hatte der Abwehrspieler einen Stürmer der gegnerischen Mannschaft von hinten mit einem Tritt gegen das Standbein gefoult, sog. „Notbremse“, um diesen am Torschuss zu hindern, wobei er allerdings keiner Chance hatte, den Ball zu spielen. Der Stürmer erlitt hierdurch einen kompletten Bruch des Schien- und Wadenbeins mit Durchtrennung eines Nervenstrangs.


 Das Gericht entschied, dass es dass es sich hier um einen grob rücksichtslosen und  schuldhaften Regelverstoß handelte, wobei der Jugendliche eine schwere Körperverletzung seines Gegners billigend in Kauf genommen habe, betont Klarmann.


Mit seinem Verhalten habe der Spieler die Grenze zwischen noch gerechtfertigter Härte und Unfairness überschritten, wodurch er sich schadensersatzpflichtig gemacht habe.


Klarmann empfahl dringend, dieses Urteil zu beachten und ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.


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Fachanwalt für Arbeitsrecht
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