(Kiel) Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die Deutsche Telekom AG an die telegate AG 41,28 Millionen Euro zahlen muss

Darauf verweist der Nürnberger Fachanwalt für Erb-, Steuer sowie Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Norbert  Gieseler, Vizepräsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberater-vereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf die Mitteilung des Oberlandesgerichts (OLG)  Düsseldorf vom 08.06.2011, – Az.: VI-U (Kart) 2/11)

Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts hat einen Schadenersatzanspruch gegen die Deutsche Telekom AG in Höhe von 34,215 Millionen Euro wegen überhöhter Vergütungen bejaht. Die Deutsche Telekom AG habe als marktbeherrschendes Unternehmen in der Zeit von Oktober 1997 bis zum 22.01.2001 die Wettbewerbschancen der telegate AG unbillig behindert, indem es der telegate AG Telefonie-Teilnehmerdaten zur Auskunftserteilung und Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen zu einem überhöhten Entgelt überlassen habe. Darüber hinaus seien knapp 7 Millionen Euro zu erstatten, weil die Deutsche Telekom AG die ungerechtfertigt erhaltene Vergütung seit dem 01.01.2000 zinsbringend habe anlegen können.

Das Landgericht Köln (Az. 91 O (Kart) 230/04) hatte am 31.08.2005 in erster Instanz die Deutsche Telekom AG zur Zahlung von 35 Millionen Euro verurteilt. Der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hatte zweitinstanzlich am 16.05.2007 zunächst eine Rückforderung von 52 Millionen Euro ausgeurteilt. Auf die Revision hatte der Bundesgerichtshof die Sache dann am 13.10.2009 zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen, soweit zum Nachteil der Deutschen Telekom AG entschieden worden war, so Dr. Gieseler.

Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Revision nicht zugelassen. Die Parteien können binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.

Dr. Gieseler mahnte, dies zu beachten und verwies  bei Fragen dazu u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de

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Dr. Norbert Gieseler
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