(Kiel) Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat soeben entschieden, dass die Ausstellung, die Bewerbung und der Vertrieb der Figur „Teddy“ keine Verletzung der für die Berliner Figur „Buddy Bär 2“ bestehenden Geschmacksmusterrechte darstellt.

Darauf verweist der Frankfurter Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Jan Felix Isele von der Kanzlei DANCKELMANN UND KERST, Mitglied in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf das am 13.04.2011 veröffentlichte Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 24.02.2011, I-4 U 192/10.

Die Parteien bewerben und vertreiben jeweils weiße Porzellan bzw. aus porzellanartigem Material hergestellte Figuren, die einen aufrecht stehenden Bär darstellen. Die Figur „Buddy Bär 2“ ist zugunsten der Antragsteller geschmacksmusterrechtlich geschützt. Die Antragsteller sehen in der von der Antragsgegnerin gewerblich genutzten Figur „Teddy“ ein Plagiat ihrer geschützten Figur und haben Unterlassungsansprüche geltend gemacht.

Ohne Erfolg, so betont Dr. Isele.

Nach den Vorschriften des Geschmacksmustergesetzes steht dem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht zu, das Muster zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu verwenden. Diese Rechte sind nach den Ausführungen des Senats nicht verletzt. Dafür wäre erforderlich gewesen, dass sichtbare Merkmale, die den Gesamteindruck des geschützten Musters „Buddy Bär 2“ bestimmen, von der Figur „Teddy“ übernommen wurden. Während „Buddy Bär 2“ ein relativ freundlicher Bär sei, der aber eine gewisse Ernsthaftigkeit und Strenge auch durch die kantige Gestaltung beibehalte, wirke „Teddy“ eher wie eine banalisierte Comicfigur führte der Senat nach einer umfassenden Betrachtung der prägenden Gestaltungsmerkmale abschließend aus.

Rechtsanwalt Dr. Isele empfahl, diese Entscheidung zu beachten und in allen Zweifelsfragen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, wobei er in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de  – verwies.

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